• 06306 - 12 06
  • 67705 Trippstadt

Wunschleistungen

IgeL bedeutet Individuelle Gesundheitsleistungen und meint Leistungen, die zwar durchaus sinnvoll sind aber von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht übernommen werden, z.B wenn es der reinen Vorsorge dient. Auch die meisten Leistungen durch Naturheilverfahren sind Wunschleistungen.

Ein Ultraschall des Herzen sowie der Halsschlagadern als reine Vorsorgeuntersuchungen bzw als Risikobeurteilung wird von der GKV nicht übernommen. Im Erkrankungsfall oder im Verdachtsfall übernimmt die GKV die Kosten, aber wir müssen zum (viel teureren) Facharzt überweisen, da die GKV uns als Hausärzte die Untersuchungen nicht erstattet.

Kardio Check:

Je nach Risikokonstellation (Rauchen?, Blutfette? Familienvorgeschichte?) empfehlen wir ab dem 40. Lebensjahr alle 2 Jahre regelmäßige kardiovaskuläre Checkups vorzunehmen.

Sehtest / Hörtest:

Sehtest und Hörtest führen wir in der Regel im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch. Wer an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeitet und noch nie eine Augenuntersuchung hatte, kann beim Arbeitgeber nachfragen ob er die Kosten für eine Untersuchung nach G37- Bildschirmarbeitsplatz bei uns übernimmt (s.a. Arbeitsmedizin)

Reisemedizinische Beratung und Impfung:

Reisemedizin ist keine Leistung der GKV. Für die Beratung erheben wir dennoch keine Beratungsgebühr, wenn die Beratung den üblichen Rahmen nicht völlig sprengt. Der Impfstoff muss auf ein Privatrezept aufgeschrieben werden. Reichen Sie das Rezept und Quittung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Viele Kassen übernehmen heutzutage die Kosten für Reiseimpfungen oder Prophylaxe (z.B. Hepatitis, Tollwut, Malaria).

Zu den Kosten von Wunschleistungen fragen Sie das Praxisteam oder die Ärzte.