Die Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen sind hier genannt. Weiterhin
bieten wir Leistungen an, die die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht, oder nur unter
bestimmten Voraussetzungen übernehmen (Wunschleistungen/IGeL). Im Einzelfall können Ihnen
das Praxis Personal oder die Ärzte Auskunft geben. Bei den privaten Krankenkassen gibt es bei
allen genannten Leistungen in der Regel keine Probleme mit der Kostenerstattung.
Arbeitsmedizinische Leistungen werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen.
Verkehrsmedizinische Leistungen werden vom Antragsteller getragen bzw unter Umständen vom
Arbeitgeber übernommen (z.B. LKW Führerschein)
■ Das gesamte Spektrum der hausärztlich allgemeinmedizinischen und internistischen
Behandlungen inklusiv Hausbesuchen
■ Kassen - „Check up“ ab dem 35. Lj. (alle 2 Jahre)
■ Krebsvorsorge Männer ab dem 45. Lebensjahr (jährlich)