IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen
Was ist IGel?
Die Abkürzung IGeL bedeutet Individuelle Gesundheitsleistungen. Das sind Zusatzleistungen auf Wunsch des Patienten, die sinnvoll sind, aber nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fallen, d.h. von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht übernommen werden. Sind Sie privat versichert, zahlt die private Krankenkasse die Untersuchungen in der Regel. Im Zweifelsfall vorher fragen.
Warum soll ich zahlen, die Kasse zahlt doch alles?
Diese Vermutung stimmt leider nicht. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen ist genau festgelegt, was übernommen wird und was nicht.
So klafft oft eine Lücke zwischen dem, was Patient/Innen wünschen und für notwendig halten und dem, was tatsächlich an Leistungen durch die Kasse übernommen wird.
Die Kassen-Vorsorgeuntersuchungen (siehe Kassenleistungen) sind Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und haben oft nicht den erwarteten Umfang.
Das Intervall für die Vorsorge (Check-up Ü35) ist 3 Jahre. Wenn Sie vor Ablauf des Intervalls eine anlasslose Laborkontrolle wollen, so wird diese nicht von den Krankenkassen übernommen.
Auch beinhaltet das Check-up Ü35 Labor lediglich Blutfette und Blutzucker.
Wir empfehlen im Gespräch mit Ärztin/ Arzt zu erörtern, welche zusätzlichen Laborleistungen für Sie sinnvoll sind.
Ultraschalluntersuchung und EKG gehören nicht zur Vorsorge, es sei denn eine medizinische Indikation besteht dafür.
Was zahlt denn dann die Kasse noch?
Alle medizinische erforderliche Behandlungen und Untersuchungen werden selbstverständlich zu Lasten der GKV durchgeführt.
Eine Vorsorgeuntersuchung kann immer dann erweitert werden, wenn eine medizinische Erfordernis dafür besteht.
Beispiel: Medizinisch notwendige Blutwerte (z.B. Nierenwert bei Nierenschwäche, Langzeitblutzucker beim Diabetiker, Blutfette beim KHK-Patienten) werden selbstverständlich weiterhin zu Lasten der Krankenkassen durchgeführt.
Ultraschall und EKG gehören nicht zur Vorsorge. Gibt es aber eine medizinische Notwendigkeit (z.B. Kontrolle einer erkrankten Leber oder Niere) oder ein EKG bei Herzpatienten, dann ist das eine Kassenleistung.
Die Indikation hierfür stellt die/der Ärztin/Arzt.
Warum muss ich für Atteste, Versicherungsberichte, Sportuntersuchungen usw. bezahlen?
Hier gilt das gleich wie oben bereits gesagt. Das sind oft Wunschleistungen, die von der GKV nicht übernommen werden.
Es gibt aber auch viele Atteste wie „Krankschreibung“, Verordnungen für Rehasport oder ein Wiedereingliederungsplan, die Leistungen der GKV sind.
Unten finden Sie eine Liste von Attesten, die kostenpflichtig sind:
• Ärztliches Zeugnis (Anwalt, Altenheim, Versicherung etc.)
• Attest (Schule, Universität, Prüfungsrücktritt, Masern-Immunität etc.)
• Ausführliches Attest oder gutachterliche Äußerung mit Krankheits- und Befundbericht (z.B. Anwalt, Versicherungen)
• Atteste im Zusammenhang mit Reisen oder Corona
• Eignungsuntersuchungen mit Gesundheits-Attest, z.B. für Praktikum, FSJ, BufDi
• Patientenverfügung (Hilfe bei medizinischen Fragestellungen und Ausfüllhilfe)
Übersicht über die häufigsten IGeL:
Leistung | Inhalt / Kosten |
Zusatz - Labor | Wir bieten kleine Pakete mit zusätzlichen „Routine-Laborwerten“ an, die sich im Bereich von 15-30 € bewegen. |
Duplex der Halsschlagadern | Hierbei werden die Halsschlagadern (Carotiden) mittels Ultraschall und Doppler untersucht. Dabei wird auch die Innenschicht der Gefäße (IMD) ausgemessen. Es werden frühzeitig Verdickungen der Innenschicht und Kalkablagerungen entdeckt als Risikoparameter für Schlaganfall, Herzinfarkt und periphere arterielle Verschlusskrankheit. |
Kardio-Vaskulärer-Check-up (als Vorsorgeprogramm)* | Je nach Risikokonstellation (z.B. Rauchen, Blutfette, Familienvorgeschichte) empfehlen wir ab dem 40. Lebensjahr alle 2 Jahre regelmäßige kardiovaskuläre Checkups vorzunehmen. |
Reisemedizinische Beratung und - Impfungen | Beratung zu Reisemedizin, Überprüfung des Impfstatus, Fragen zur Malariaprophylaxe und Länder-spezifischen Risiken, Reise-Impfungen. Die Kosten richten sich nach Aufwand der Beratung und der Anzahl der durchzuführenden Impfungen. Die Reise - Impfstoffe werden auf Privat-Rezept verordnet. |
Attest / Zeugnisse / Berichte | Die Kosten für Atteste / Zeugnisse werde nach Aufwand festgelegt. |
Sehtest (Führerschein) | Beratung und Durchführung eines Sehtests für z.B. Führerschein. Kosten Führerscheinsehtest 7€. |
Sporttauglichkeit / Tauchtauglichkeit | Auch hier gilt das Prinzip: Die Kosten hängen vom Umfang ab. Ein einfaches Sport-Attest ohne weitere Untersuchung kostet 10€, eine aufwendige Tauchtauglichkeitsuntersuchung kostet mit Lungenfunktion 50€, mit zusätzlichem Ruhe-EKG 60€ und mit Belastungs-EKG 72€. |
Berufliche Eignungsuntersuchungen, Fahrtauglichkeit LKW, Feuerwehr (G26.3) u.a. | Siehe Seite Arbeitsmedizin |
Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über die jeweils anfallenden Kosten, die sich stets an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anlehnen.
Und zum Schluss möchten wir Ihnen noch den §12 SGB V (Sozialgesetzbuch) vorstellen.
Sie kennen den §12 SGB V nicht?
Sie sollten ihn kennenlernen und sich überraschen lassen.
Der §12 SGB V „Wirtschaftlichkeitsgebot“ sagt über medizinische Leistungen: |
Was heißt das im Klartext
Zu 1.: „Alles ist möglich“ – geht gar nicht. Tatsächlich unterliegen wir als Leistungserbringer sehr vielen Einschränkungen und Verordnungsausschlüssen. Das führt vielfach zum Unverständnis des Patienten („der Versicherte“) und zu Diskussionen.
Es ist keinesfalls „Verweigern“ oder „Willkür“ von uns, wenn wir gewisse Wünsche nicht erfüllen können. Wir dürfen es nicht.
Zu 2.: Hier kommen Sie als „Versicherter, der beansprucht“ ins Spiel. Nicht alle Anliegen/Wünsche können erfüllt werden.
Wir als „Leistungserbringer“ dürfen sie nicht „erwirken“, sprich erfüllen und die Krankenkasse wird sie nicht „bewilligen“, sprich bezahlen.
Und übrigens, wussten Sie wer zahlt, wenn wir uns nicht an die Vorgaben halten?
Wenn Ärzte sich nicht an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten, haben sie mit Regressforderungen zu rechnen. In diesem Fall muss die Praxis nicht anerkannte Leistungen und ärztliche Verordnungen an die Krankenkasse zurückzahlen.
Solche Regresse haben schon für manche Praxen das wirtschaftliche Aus bedeutet.
Auch Laborleistungen zahlen wir aus eigener Tasche, sobald wir unser Budget überschritten haben.
Ab dann wird nämlich alles was darüber liegt vom sogenannten „Wirtschaftlichkeitsbonus“ abgezogen. (Das heißt: Wer viel leistet, der zahlt)