IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen
Was sind IGeL?
IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen.
Dabei handelt es sich um medizinische Zusatzleistungen, die auf Wunsch der Patient:innen erbracht werden, jedoch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gehören und daher nicht übernommen werden.
Private Krankenversicherungen erstatten diese Leistungen in der Regel – im Zweifel bitten wir Sie, vorab nachzufragen.
Warum muss ich etwas bezahlen – die Krankenkasse zahlt doch alles?
Diese Annahme stimmt leider nicht. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist klar geregelt.
Oft besteht eine Lücke zwischen dem, was Patientinnen und Patienten sich wünschen oder für sinnvoll halten, und dem, was tatsächlich von der GKV übernommen wird.
Die Vorsorgeuntersuchungen der Krankenkassen sind Teil der medizinischen Grundversorgung und haben häufig einen begrenzten Umfang. Der Check-up ab 35 Jahren wird z. B. nur alle 3 Jahre übernommen.
Anlasslose Laboruntersuchungen vor Ablauf dieses Intervalls sind keine Kassenleistung.
Zudem umfasst das Standardlabor lediglich Blutfette und Blutzucker.
Wir empfehlen, gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt zu besprechen, welche zusätzlichen Untersuchungen in Ihrem individuellen Fall sinnvoll sein können.
Was übernimmt die Krankenkasse?
Alle medizinisch notwendigen Behandlungen und Untersuchungen werden selbstverständlich zu Lasten der GKV durchgeführt.
Eine Vorsorgeuntersuchung kann erweitert werden, wenn eine medizinische Indikation besteht.
Beispiele: - Nierenwerte bei bekannter Nierenerkrankung
- Langzeitblutzucker bei Diabetes
- Blutfette bei koronarer Herzerkrankung
Auch Ultraschalluntersuchungen oder EKGs sind Kassenleistungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt (z. B. Verlaufskontrollen bei Organerkrankungen oder bei Herzpatienten).
Die Indikation stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Warum sind Atteste, Versicherungsberichte oder Sportuntersuchungen kostenpflichtig?
Dabei handelt es sich meist um Wunschleistungen, die nicht von der GKV übernommen werden.
Kassenleistungen dagegen sind z. B. Krankschreibungen, Rehasport-Verordnungen oder Wiedereingliederungspläne.
Kostenpflichtige Atteste (Auswahl): - Ärztliche Zeugnisse (z. B. für Anwälte, Versicherungen, Pflegeeinrichtungen) - Atteste für Schule, Universität, Prüfungsrücktritt, Masern-Immunitätsnachweis - Ausführliche Atteste oder gutachterliche Stellungnahmen - Reise- und Corona-bezogene Atteste - Eignungsuntersuchungen (z. B. Praktikum, FSJ, BufDi) - Unterstützung bei Patientenverfügungen (medizinische Beratung)
Übersicht über häufige IGeL:
Leistung | Inhalt / Kosten |
Zusatz - Labor | Kleine Laborpakete mit erweiterten Routinewerten: |
Duplex der Halsschlagadern | Untersuchung der Carotiden zur Früherkennung von Gefäßveränderungen und Arteriosklerose. |
Kardio-Vaskulärer-Check-up (als Vorsorgeprogramm)* | Kardiovaskulärer Check-up (Vorsorgeprogramm) |
Reisemedizinische Beratung und - Impfungen | Reisemedizinische Beratung und Impfungen |
Attest / Zeugnisse / Berichte | - Einfache Atteste ab 5 - 10€ |
Sehtest (Führerschein) | Kosten: 8 € |
Sporttauglichkeit / Tauchtauglichkeit | Kosten abhängig vom Untersuchungsumfang. Tauchtauglichkeitsuntersuchung je nach Aufwand (Lungenfunktion, Ruhe-EKG, Belastungs-EKG, Labor nach GOÄ). |
Berufliche Eignungsuntersuchungen, Fahrtauglichkeit LKW, Feuerwehr (G26.3) u.a. | Siehe Seite "Arbeitsmedizin" |
Wir beraten Sie gerne - transparent und fair - und informieren Sie über die jeweils anfallenden Kosten, die sich stets an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anlehnen.
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Zum Schluss: §12 SGB V – das Wirtschaftlichkeitsgebot:
"Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Nicht notwendige oder unwirtschaftliche Leistungen dürfen: - nicht vom Versicherten beansprucht, - nicht von Ärztinnen oder Ärzten erbracht, - nicht von Krankenkassen bezahlt werden."
Das bedeutet: Wenn wir bestimmte Wünsche nicht erfüllen können, ist das keine Willkür, sondern gesetzlich vorgegeben.
Verstöße können zu Regressforderungen führen, die im Extremfall die Existenz einer Praxis gefährden.