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09.05.2026
Unentschuldigtes Versäumen von Untersuchungsterminen der Freiwilligen Feuerwehren
Unentschuldigtes Versäumen von Untersuchungsterminen der Freiwilligen Feuerwehren
In letzter Zeit kam es vermehrt vor, dass insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ihren Untersuchungsterminen unentschuldigt ferngeblieben sind. Dieses Verhalten werden wir künftig nicht mehr akzeptieren.
Die Feuerwehr-Tauglichkeitsuntersuchungen sind sowohl personal- als auch zeitintensiv. Durch das Vorhalten von Personal und die Reservierung entsprechender Zeitfenster entstehen Kosten und es gehen wertvolle Ressourcen verloren.
Aus diesem Grund werden wir künftig allen unentschuldigten Nicht-Erscheinenden eine Ausfallgebühr in Höhe von 40 Euro in Rechnung stellen.
Terminabsagen sind bis spätestens einen Tag vor dem Untersuchungstermin kostenfrei möglich.
Bei einem kurzfristigen Ausfall am Untersuchungstag, beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Sofern das Nichterscheinen durch den Arbeitgeber verursacht wurde (z. B. durch kurzfristiges Einspringen im Dienst), ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.
In beiden Fällen ist zudem eine telefonische Absage zwingend erforderlich.
Die Verbandsgemeinden werden über dieses Vorgehen informiert.
Dieses Verfahren gilt analog auch für arbeitsmedizinische Untersuchungstermine sonstiger Betriebe.
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