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02.01.2024
Maßnahmen zum Schutz vor Corona, Grippe u.a. Atemwegsinfekten
Corona / Grippe / Atemwegsinfekte:
Es besteht generell keine Maskenpflicht in der Praxis.
Ausnahme: Patienten mit einer Atemwegsinfektion müssen weiterhin Maske tragen (FFP2 - oder OP-Maske)
Bei Erkältungskrankheit bitte immer einen Corona-Schnelltest durchführen. Bei positiven Befund bitte Rücksprache mit dem Personal und Praxis nur nach Aufforderung betreten!
Infektiöse Patienten dürfen sich nicht ins Wartezimmer setzen, sondern werden - sofern frei - in separaten Räumen untergebracht oder müssen sich mit einem "Pager" (Rufsystem) draußen aufhalten und werden mittels Signal reingerufen. Bei Überfüllung müssen Sie auch damit rechnen, zu einem späteren Zeitpunkt wieder einbestellt zu werden.
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